Haus- und Badeordnung der Freizeitanlage Säntispark

1 Verbindlichkeit und Zweck
1.1 Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung in der Freizeitanlage Säntispark, einschliesslich des Parkhauses und Aussenanlagen. Sie gewährleistet unseren Kunden Erholung, Ruhe und Spass.
1.2 Diese Haus- und Badeordnung ist für alle unsere Kunden verbindlich und ist integrierender Bestandteil unserer AGB.
1.3 Mit dem Betreten der Freizeitanlage Säntispark (einschliesslich der Aussenanlagen) erklärt sich der Kunde mit den Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung einverstanden.
1.4 Das Personal der Freizeitanlage Säntispark übt gegenüber allen Kunden das Hausrecht aus, deren Anordnungen Folge zu leisten ist. Kunden, die gegen diese Haus- und Badeordnung verstossen, können von einer weiteren Nutzung der Anlagen ausgeschlossen werden. Das Eintrittsgeld wird nicht erstattet. Bei Nichtbefolgung dieser Anweisungen macht sich der Kunde wegen Hausfriedensbruch strafbar. Auch macht sich strafbar, wer sich widerrechtlich Zutritt zum Gelände und der Betriebsanlage verschafft, ohne dafür Eintritt zu bezahlen.
1.5 Ohne Chiparmband ist ein Eintritt nicht möglich. Der Verlust eines Chiparmbandes kostet CHF 5.–.

2 Benutzung
2.1 Die Benutzung des Freizeitzentrums Säntispark steht grundsätzlich jedem frei. Ausgenommen sind Personen, die eine
mangelnde Körperhygiene oder offene Wunden vorweisen oder unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln stehende Personen. Für die Saunawelt gilt zusätzlich die Bestimmung gemäss Ziff. 4 dieser Haus- und Badeordnung.
2.2 Die Saunawelt Säntispark, das Römisch-Irische Bad Säntispark, der PrivatSpa und PrivatSpa Deluxe Säntispark sind nutzbar für Personen ab 16 Jahren.
2.3 Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person (ab 18 Jahren) ins Bad, ab 12 Jahren mit genügend Schwimmkenntnissen alleine.
2.4 Nichtschwimmern sowie Menschen mit Behinderung ist die Benutzung der Anlage nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet.
2.5 Duschen ist vor dem Baden, Rutschen und Saunieren obligatorisch.

3 Bekleidung
3.1 In den Fitnessanlagen ist angemessene/übliche Sportbekleidung zu tragen.
3.2 Turnschuhe mit schwarzen Sohlen und Strassenschuhe sind in den Badminton- und Squash-Hallen nicht erlaubt.
3.3 Die Bade- und Wellnessanlagen dürfen nur mit normaler/üblicher Badebekleidung benutzt werden. Das Tragen von Unterwäsche ist untersagt.
3.4 Säntispark Freizeit übernimmt keine Haftung für Schäden, diedurch das Benützen der Rutschbahnen an der Bekleidung verursacht werden.

4 Sauna
4.1 Der Zutritt in die Saunawelt ist erst ab einem Alter von 16 Jahren gestattet, wie bereits in Ziffer 2.2 erwähnt.
4.2 Die gesamte Saunawelt ist eine Nacktzone. Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Badekleidung findet man am Eingang zur
Sauna. Sperrige Taschen sollten in der Garderobe eingeschlossen werden.
4.3 Vor der Benützung einer Saunakabine, des Kaltwasserbeckens oder des Naturweihers ist der Körper gründlich abzuduschen.
4.4 Saunen dürfen nicht ohne Frotteetuch betreten werden. Das Holz ist vor Verfärbungen oder sonstigen Einwirkungen durch Schweissflecken zu schützen.
4.5 Die Sauna soll eine Oase der Ruhe und Entspannung sein. In der Ruhezone darf nur leise gesprochen werden. Kunden
werden gebeten, alles zu unterlassen, was andere Saunabesucher in ihrer Ruhe stören könnte.
4.6 Es wird empfohlen innerhalb der Saunalandschaft Badeschuhe zu tragen. Die Saunakabinen müssen jedoch barfuss betreten werden. Badeschuhe können vor der jeweiligen Sauna platziert werden.
4.7 Für den Konsum von mitgebrachten Speisen steht den Kunden ein Picknickraum im Textilbereich zur Verfügung. Kunden werden gebeten, Behältnisse aus Glas zu Hause zu lassen.

5 Verhalten
5.1 Kunden haben alles zu unterlassen, was gegen die guten Sitten und Sicherheit verstösst. Sie haben sich so zu verhalten, dass kein anderer in irgendeiner Art und Weise gefährdet, belästigt oder sonst wie geschädigt wird. Zum Schutz aller Kunden dulden wir keine unsittlichen Vorkommnisse oder Belästigungen. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns vor, einen sofortigen Verweis zu erlassen, ein Hausverbot zu erteilen und bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
5.2 Im Säntispark Freizeit besteht ein Rauchverbot. Ausgenommen davon sind die gekennzeichneten Bereiche vor Ort.
5.3 Die Verpflegung im Nassbereich ist nicht gestattet. Für Badekunden
steht ein Picknickraum in der Bäderwelt oder das Beizli zur Verfügung.
5.4 Alkoholkonsum in den Bereichen Bäder-, Rutschen- und Saunawelt sowie im Wellness ist nicht erlaubt. Ausgenommen davon ist das PrivatSpa Deluxe / Events. Jedoch ist übermässiger Alkoholkonsum nicht gestattet.
5.5 Bei den Rutschen sind zwingend die auf den Hinweistafeln angegebenen Altersbegrenzungen zu beachten.
5.6 Folgendes ist nicht gestattet:
• Mitführen und Benutzung von Geräten mit Kamerafunktion
• Mitführen und Benutzung von Ferngläsern
• Betreten der Badeanlage in Strassenschuhen
• Verwendung von Reinigungsmitteln ausserhalb der Duschabteilungen
• Maniküre und Pediküre, Haare färben und schneiden, sowie Rasieren
• Benutzen von Glasbehältern und anderen leicht zerbrechlichen Gegenständen
• Hineinspringen in die Bäderbecken
• Reservierung von Liegen und Stühlen
• Mitführen von Tieren
5.7 Im Übrigen werden Kunden zur Wahrung ihrer Sicherheit gebeten den Regeln und Anweisungen vor Ort Folge zu leisten.


6 Inkrafttreten
6.1 Die Haus– und Badeordnung tritt am 1. Juni 2022 in Kraft. Diese bisher gültigen Fassungen treten gleichzeitig ausser Kraft